Freiberuflichkeit

"Der Deutsche Volkshochschul-Verband hat einen Wegweiser zur Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status von Lehrkräften erstellt. Ziel dieses Wegweisers ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von freiberuflichen Lehrkräften an Volkshochschulen aufzuzeigen und Empfehlungen für die Praxis zu geben. Dieser Wegweiser stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt eine solche auch nicht. Er beruht auf dem Rechtsstand Oktober 2023. Den „Wegweiser Freiberuflichkeit“ finden Sie im Download-Bereich. 

Der rechtliche Rahmen für die Zulässigkeit der Beschäftigung von freiberuflichen Lehrkräften wird vor allem durch das Sozialversicherungsrecht (vgl. zur Beschäftigung § 7 SGB IV) und durch das Arbeitsrecht (vgl. zum Arbeitsvertrag § 611a BGB) abgesteckt. 

Insbesondere im Hinblick auf das Sozialversicherungsrecht und Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sind in den letzten Jahren vermehrt Lehrkräfte in den Blickpunkt gerückt, die in „schulischen Lehrgängen“ wie z.B. Schulabschlusskursen oder anderen schulischen Veranstaltungen im Auftrag der Volkshochschule unterrichten. Auch der Einsatz freiberuflicher Lehrkräfte in anderen Volkshochschulkursen kann problematisch sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kurse durch (Rahmen-)Curricula und andere Vorgaben stark reglementiert sind, wie z.B. im Bereich der Integrationskurse. 

Aufgrund der jeweils vorzunehmenden Einzelfallbetrachtung können keine pauschalen Voraussetzungen aufgestellt werden, bei deren Vorliegen von einer zulässigen selbständigen Tätigkeit ausgegangen werden kann. Die in diesem Wegweiser enthaltenen Empfehlungen zur Vertragsgestaltung und -durchführung sollen jedoch wichtige Punkte aufzeigen, die die Rechtssicherheit bei der Beschäftigung von freiberuflichen Lehrkräften erhöhen. Ob eine Person abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Kriterien überwiegen. Entscheidend für die Statusfrage ist immer das Gesamtbild der Arbeitsleistung im Einzelfall, wobei einzelne Kriterien stärker ins Gewicht fallen als andere." (Zitat bvv Homepage, 2025)