Wann kann die vhs vom Vertrag zurücktreten?

  • Die vhs kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall der Kursleitung oder unvorhersehbaren Änderungen zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig erstattet.

Wie kann ich vom Vertrag zurücktreten?

  • Ein Rücktritt ist bis 7 Tage vor Kursbeginn möglich, bei Vorträgen bis zu 15,- € Kursgebühr 10 Tage vorher. Für Prüfungen im Bereich Integration ist der Rücktritt bis fünf Wochen vor dem Prüfungstermin möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

Welche Gründe berechtigen zum Rücktritt?

  • Gewichtige Gründe wie Krankheit, Wohnort- oder Berufswechsel mit schriftlichem Nachweis. Die Teilnahmegebühr wird anteilig erstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5,- €.

Kann ich meinen Kursplatz an jemand anderen abtreten?

  • Ja, nach Rücksprache im Büro der vhs ist dies möglich.

Wie muss der Rücktritt erfolgen?

  • Der Rücktritt muss schriftlich über das Büro der vhs erfolgen. Ein Rücktritt beim Dozierenden ist ungültig.