
Wann kann die vhs vom Vertrag zurücktreten?
- Die vhs kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall der Kursleitung oder unvorhersehbaren Änderungen zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig erstattet.
Wie kann ich vom Vertrag zurücktreten?
- Ein Rücktritt ist bis 7 Tage vor Kursbeginn möglich, bei Vorträgen bis zu 15,- € Kursgebühr 10 Tage vorher. Für Prüfungen im Bereich Integration ist der Rücktritt bis fünf Wochen vor dem Prüfungstermin möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Welche Gründe berechtigen zum Rücktritt?
- Gewichtige Gründe wie Krankheit, Wohnort- oder Berufswechsel mit schriftlichem Nachweis. Die Teilnahmegebühr wird anteilig erstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5,- €.
Kann ich meinen Kursplatz an jemand anderen abtreten?
- Ja, nach Rücksprache im Büro der vhs ist dies möglich.
Wie muss der Rücktritt erfolgen?
- Der Rücktritt muss schriftlich über das Büro der vhs erfolgen. Ein Rücktritt beim Dozierenden ist ungültig.