
Wie haftet die vhs für Schäden?
- Die Haftung der vhs für Schäden ist auf Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen und die Bildung von Fahrgemeinschaften erfolgt auf eigene Gefahr.