Welche Angebote sind von Ermäßigungen ausgeschlossen?

  • Studienfahrten, Studienreisen, Exkursionen, Veranstaltungen mit Kooperationspartnern, BAMF-Kurse, Prüfungen, Materialkosten und Kurse im Programmbereich „Junge vhs“.

Wer erhält Ermäßigungen?

  • Teilnehmende im Bundesfreiwilligendienst, im freiwilligen sozialen/ökologischen Jahr, Auszubildende, Studierende und schwerbehinderte Menschen erhalten 20 % Ermäßigung. Arbeitssuchende, Sozialhilfe-, Bürgergeld- und Wohngeldempfänger erhalten 40 % Nachlass auf ermäßigbare Veranstaltungen.

Welche Nachweise werden für Ermäßigungen benötigt?

  • Gültige Nachweise sind vor Kursbeginn vorzulegen.