
Welche Angebote sind von Ermäßigungen ausgeschlossen?
- Studienfahrten, Studienreisen, Exkursionen, Veranstaltungen mit Kooperationspartnern, BAMF-Kurse, Prüfungen, Materialkosten und Kurse im Programmbereich „Junge vhs“.
Wer erhält Ermäßigungen?
- Teilnehmende im Bundesfreiwilligendienst, im freiwilligen sozialen/ökologischen Jahr, Auszubildende, Studierende und schwerbehinderte Menschen erhalten 20 % Ermäßigung. Arbeitssuchende, Sozialhilfe-, Bürgergeld- und Wohngeldempfänger erhalten 40 % Nachlass auf ermäßigbare Veranstaltungen.
Welche Nachweise werden für Ermäßigungen benötigt?
- Gültige Nachweise sind vor Kursbeginn vorzulegen.