Sprachen Deutsch
Sie suchen einen passenden Sprachkurs? Die Fremdsprache haben Sie bereits gelernt, aber es ist schon einige Zeit her? Sie möchten die Sprache auffrischen und Ihre Kenntnisse erweitern? Wie können Sie Ihren Kenntnisstand testen? Am einfachsten über das Internet. Auf der Hompage des Bayerischen Volkshochschulverbandes steht ein Einstufungstest bereit: www.vhseinstufungstest.de
Der neue Einbürgerungstest
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt, muss unter anderem staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen. Ausnahme: Personen, die mindestens einen deutschen Hauptschulabschluss erworben haben, müssen den Test nicht ablegen. Nähere Auskünfte dazu erteilen die örtlichen Einbürgerungsbehörden. Seit dem 1. September 2008 führen die Volkshochschulen im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Einbürgerungstest durch und bereiten die Prüflinge in Einbürgerungskursen darauf vor.
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.vhs-bayern.de
Der neue Einbürgerungstest
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt, muss unter anderem staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen. Ausnahme: Personen, die mindestens einen deutschen Hauptschulabschluss erworben haben, müssen den Test nicht ablegen. Nähere Auskünfte dazu erteilen die örtlichen Einbürgerungsbehörden. Seit dem 1. September 2008 führen die Volkshochschulen im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Einbürgerungstest durch und bereiten die Prüflinge in Einbürgerungskursen darauf vor.
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.vhs-bayern.de
Deutsch
Sie suchen einen passenden Sprachkurs? Die Fremdsprache haben Sie bereits gelernt, aber es ist schon einige Zeit her? Sie möchten die Sprache auffrischen und Ihre Kenntnisse erweitern? Wie können Sie Ihren Kenntnisstand testen? Am einfachsten über das Internet. Auf der Hompage des Bayerischen Volkshochschulverbandes steht ein Einstufungstest bereit: www.vhseinstufungstest.de
Der neue Einbürgerungstest
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt, muss unter anderem staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen. Ausnahme: Personen, die mindestens einen deutschen Hauptschulabschluss erworben haben, müssen den Test nicht ablegen. Nähere Auskünfte dazu erteilen die örtlichen Einbürgerungsbehörden. Seit dem 1. September 2008 führen die Volkshochschulen im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Einbürgerungstest durch und bereiten die Prüflinge in Einbürgerungskursen darauf vor.
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.vhs-bayern.de
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